Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen De Waard Tenten B.V. mit Sitz in Doetinchem, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer. 72325429.

1. Definitionen

1.1.
Käufer: jede (juristische) Person, die bei De Waard Angebote oder Kostenvoranschläge für Waren und/oder Dienstleistungen einholt oder diese bestellt und in deren Namen diese Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen und (Folge-)Verträge abgeschlossen werden;

1.2.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen;

1.3.
Dienstleistungen: alle Tätigkeiten (in welcher Form und unter welchem Namen auch immer), die von De Waard für den Kunden oder in dessen Auftrag ausgeführt werden, einschließlich Montage und Installation, unabhängig davon, ob sie mit der Lieferung von Waren verbunden sind oder nicht;

1.4.
De Waard: De Waard Tenten B.V.

1.5.
Waren: alle von De Waard verkauften Produkte, die nicht die von ihr erbrachten Dienstleistungen umfassen;

1.6.
Vertrag: jeder zwischen De Waard und dem Kunden abgeschlossene (rechtsgeschäftliche) Vertrag über den Verkauf und die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen, einschließlich aller Ergänzungen und Änderungen sowie der Standort- und Aufstellungs-Checkliste;

1.7.
Parteien: De Waard und der Kunde.

2. Vereinbarungen, Abschluss und Änderung

2.1.
Für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien auf der Grundlage einer Vereinbarung oder anderweitig gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2.
Auf abweichende oder zusätzliche Bedingungen kann sich der Kunde nur berufen, wenn und soweit sie von De Waard schriftlich anerkannt worden sind.
2.3.
Die Anwendbarkeit der vom Kunden verwendeten allgemeinen und/oder anderen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich abgelehnt.
2.4.
Der Kunde, mit dem einmal ein Vertrag auf der Grundlage der vorliegenden Bedingungen geschlossen wurde, erklärt sich mit der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf nachfolgende Verträge zwischen ihm und De Waard einverstanden.
2.5.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund nichtig oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft, und der Kunde und De Waard werden sich beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder nichtigen Bestimmungen treten, wobei der Zweck und die Zielsetzung der nichtigen oder nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
Wenn De Waard aus eigenen Gründen nicht (immer) die strikte Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass das Recht, die (vollständige) Einhaltung in anderen Fällen zu verlangen, aufgegeben wird oder verloren geht.
2.6.
Alle Angebote von De Waard sind freibleibend, basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen und sind 30 Tage lang gültig.
Die Übermittlung von Anfragen und/oder Bestellungen und/oder (anderen) Unterlagen durch den Kunden verpflichtet De Waard nicht zur Annahme.
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn ein Antrag und/oder ein Auftrag von De Waard oder einer dazu bevollmächtigten Person angenommen und schriftlich bestätigt wurde oder wenn De Waard mit der Erbringung der Dienstleistungen begonnen oder diese vorbereitet hat.
Ein von De Waard unterbreitetes Angebot erlischt, ohne dass De Waard für eine Entschädigung haftet, wenn die im Angebot genannten Waren nicht mehr verfügbar sind.
2.7.
Ein in einem Vertrag enthaltenes zusammengesetztes Angebot verpflichtet De Waard niemals dazu, einen Teil des Vertrags zu einem entsprechenden / anteiligen Teil des vereinbarten Preises zu erfüllen.
2.8.
Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Entwürfe, Modelle, Größen, Gewichte und Farben von Waren in den von De Waard übersandten Unterlagen sollen nur einen allgemeinen Eindruck von den Waren und/oder Teilen davon vermitteln und sind nicht verbindlich in Bezug auf die zu liefernden Waren oder die zu erbringenden Dienstleistungen.
2.9.
Jeder Vertrag wird von De Waard unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Käufer die vereinbarte Anzahlung leistet und sich für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber De Waard als ausreichend kreditwürdig erweist.

3. Preise

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro, ausschließlich Mehrwertsteuer und/oder anderer staatlich auferlegter Abgaben, Zölle und Kosten für Verpackung, Be- und Entladung, Aufstellung, Montage, vorübergehende Unterbringung des Montagepersonals, Versicherung, Fundament und Transport.
3.2 Tritt nach Abschluss des Vertrags eine Änderung der kostenbestimmenden Faktoren für die zu liefernden Waren ein (u.a. für De Waard geltende Arbeitslöhne, Einstandspreise von Rohstoffen oder Materialien und/oder Wechselkurse, Kostensteigerungen aufgrund staatlicher Maßnahmen), ist De Waard berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen, ohne dass der Kunde berechtigt ist, den Vertrag aufzulösen.
3.3 Wenn es nach Abschluss der Vereinbarung für ihre vernünftige weitere Durchführung notwendig erscheint, sie zu ändern, passen die Parteien die betreffende Vereinbarung in gegenseitiger Absprache an.
Wird der Vertrag jedoch nach seinem Abschluss auf Anweisung des Kunden wesentlich geändert, kann De Waard diese Änderung als Auftrag für zusätzliche Arbeiten betrachten und die ursprünglich vereinbarten Preise auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Ausführung der zusätzlichen Arbeiten geltenden preisbestimmenden Faktoren anpassen.
Zusätzliche Arbeiten können auch die anderen ursprünglich im Vertrag vereinbarten Liefer-/Leistungsbedingungen ändern.
Solche Anpassungen der Vereinbarung bieten dem Kunden keine Grundlage für eine (teilweise) Kündigung der Vereinbarung.
Zusätzliche Arbeiten werden erst nach schriftlicher Zustimmung beider Parteien zu den geänderten Preisen, Bedingungen und sonstigen Konditionen ausgeführt.
Wenn während der Ausführung eines Vertrags zusätzliche Arbeiten vom oder im Namen des Kunden oder des Bauleiters am Aufstellungs-/Montageort in Auftrag gegeben werden, werden diese zusätzlichen Arbeiten ausgeführt, sobald De Waard einen vom oder im Namen des Kunden oder des Bauleiters unterzeichneten Arbeitsauftrag für diese zusätzlichen Arbeiten erhalten hat.
Der Kunde ist dann an die Preise, Fristen und sonstigen Bedingungen gebunden, die durch einen solchen Auftrag für zusätzliche Arbeiten geändert werden.
De Waard steht es frei, Anträge auf zusätzliche Arbeiten und/oder andere Änderungen des Vertrags abzulehnen, ohne dass der Kunde in Verzug gerät.

4. Lieferung

4.1.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Waren gemäß der Lieferbedingung EXW Standort De Waard oder einem anderen von De Waard zu bestimmenden Ort (Incoterms 2010) geliefert.
Der Transport durch De Waard zu den vom Käufer zu benennenden Orten sowie der Transport durch De Waard zum Ort der Lagerung oder Montage/Installation der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4.2.
Lieferfristen werden nur annähernd angegeben und gelten in Bezug auf die Erfüllung der Verpflichtungen von De Waard nicht als Fristen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Lieferungen können in Teilen erfolgen und von De Waard in Bezug auf den bereits ausgeführten Teil in Rechnung gestellt werden.
Wird ein Vertrag in Teilen ausgeführt, ist De Waard berechtigt, die Ausführung auszusetzen, bis die Ausführung des vorhergehenden Teils vom Kunden genehmigt und vollständig bezahlt wurde.
4.3.
Der Kunde muss Transportschäden sofort nach Erhalt der Waren dem Spediteur melden und De Waard eine Kopie davon einschließlich Fotos zusenden.
4.4.
Waren, die vom Kunden nach Ablauf der Lieferfrist nicht abgenommen werden, bleiben zur Verfügung des Kunden und werden von De Waard auf Kosten und Risiko des Kunden gelagert.
Innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Einlagerung informiert De Waard den Käufer über die Einlagerung der Waren und den Ort der Einlagerung.
Dies berührt jedoch nicht die Zahlungsverpflichtung des Kunden.
4.5.
Die Montage und/oder Installation ist nur dann Teil der von De Waard im Rahmen eines Vertrags zu erbringenden Leistungen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Wenn eine Montage und/oder Installation vereinbart wurde, bestimmt der Kunde den Aufstellungsort und sorgt dafür, dass:
a. der Aufstellungsort eben, sauber, waagerecht, ausreichend groß für das Abladen und die Vormontage innerhalb von 10 Metern vom endgültigen Aufstellungsort ist und von Oberflächenmaterial befreit wurde;
b. Schutt, Asphalt und Beton, die sich am Installationsort befinden, entfernt wurden;
c. der Installationsort ordnungsgemäß und sicher und innerhalb des vereinbarten Zeitraums ohne Behinderung für die Transportmittel von De Waard und/oder von ihr beauftragten Dritten zugänglich ist;
d. der Installationsort frei von Kabeln und Rohrleitungen ist;
e. die für die Erfüllung des Vertrags erforderliche Infrastruktur, einschließlich Strom und Kanalisation, am Aufstellungsort vorhanden ist und dass diese Infrastruktur sauber ist, ordnungsgemäß funktioniert und allen geltenden Gesetzen, Normen, Vorschriften und Genehmigungen entspricht;
f. alle freigesetzten (Verpackungs-)Materialien in dem Maße entsorgt werden, dass sie nicht von De Waard entsorgt werden;
g. ein Vertreter im Namen des Käufers vor Beginn der Installation anwesend ist, um die ordnungsgemäße Platzierung zu koordinieren;
h. die Waren vor Ort sicher und ohne Verletzung der Rechte Dritter installiert und montiert werden können.
4.6.
Die Nichteinhaltung oder unzureichende Einhaltung der Verpflichtungen in diesem Artikel kann niemals zu einer Haftung von De Waard führen. Die Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden in Bezug auf den Installationsort wird durch eine von den Parteien unterzeichnete Standort-Checkliste bestätigt, ohne deren vollständiges Ausfüllen und Unterzeichnung De Waard berechtigt ist, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen.
4.7.
Das Betreten der Räumlichkeiten, in denen De Waard den Vertrag ausführt, erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
De Waard haftet nicht für Schäden, die dem Kunden entstehen – und der Kunde muss De Waard für Schäden Dritter entschädigen -, die durch die Anwesenheit des Kunden oder die Ausführung von Arbeiten durch den Kunden in den Räumlichkeiten entstehen, in denen De Waard den Vertrag ausführt.
De Waard haftet nicht für Schäden, die durch den Transport oder die Lagerung der Waren auf dem Gelände des Kunden entstehen.
4.8.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist De Waard berechtigt, Dritte mit der Erfüllung des Vertrags zu beauftragen oder den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen zu lassen.
Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen zur Haftung und zum anwendbaren Recht und zur Gerichtsbarkeit, gelten auch für alle Untergebenen von De Waard und alle Dritten, die direkt oder indirekt von De Waard und ihren Untergebenen mit der Erfüllung des Vertrags beauftragt werden.

4.9.
Der Kunde ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass die für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Genehmigungen, Befreiungen und ähnlichen Verfügungen rechtzeitig eingeholt werden, damit De Waard mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu dem von ihm beabsichtigten Zeitpunkt beginnen kann.
4.10.
Der Kunde sichert zu, dass De Waard die Möglichkeit erhält und alle (sanitären) Einrichtungen vorhanden sind, um die vereinbarten Leistungen zu dem Zeitpunkt und an dem Ort zu erbringen, der vereinbart wurde oder an dem De Waard sie erbringen möchte, andernfalls ist De Waard nicht mehr verpflichtet, sie zu erbringen, oder kann sie aussetzen, unbeschadet des Rechts von De Waard auf vollständige Bezahlung und/oder Ersatz aller dadurch entstandenen Schäden.
4.11.
De Waard ist nicht verpflichtet, vereinbarte Leistungen zu erbringen, und kann die Erbringung von Leistungen jederzeit einstellen, wenn dies nach Ansicht von De Waard – aus welchen Gründen auch immer – Personen, Eigentum oder die Umwelt gefährden würde.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1.
Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Kunde alle Beträge, die er De Waard aufgrund eines (früheren) Vertrags schuldet, einschließlich Zinsen und Kosten, sowie alle Beträge, die der Kunde De Waard aufgrund der Nichterfüllung eines Vertrags mit De Waard schuldet, bezahlt hat.
5.2.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zugunsten von De Waard aufzubewahren und/oder kenntlich zu machen und sie von den anderen im Besitz des Kunden befindlichen Waren zu trennen.
5.3.
Wenn und solange De Waard sich das Eigentum an den gelieferten Waren vorbehält, ist es dem Käufer nicht gestattet, über diese Waren zu verfügen oder ein beschränktes dingliches Recht an ihnen zu begründen.
Im Falle einer Pfändung oder der Begründung eines Rechts durch Dritte auf die von De Waard unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren wird der Käufer De Waard unverzüglich informieren und alles tun, um das Eigentum von De Waard zu sichern.
Der Kunde hat eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und muss diese gegen Schnee- und Wasserschäden, Feuer, Explosion, Diebstahl und alle branchenüblichen Risiken versichern und versichert halten, wobei De Waard im Falle einer Zahlung aus einer solchen Versicherung Anspruch auf die zu zahlenden Gelder hat.
5.4.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber De Waard nicht nachkommt oder De Waard begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass er diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist De Waard berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen.
5.5.
Um De Waard in die Lage zu versetzen, das im vorstehenden Absatz genannte Recht auf Rücknahme der Waren auszuüben, erteilt der Käufer De Waard hiermit die Erlaubnis, die Grundstücke und Gebäude, in denen sich die Waren befinden, zu betreten oder betreten zu lassen.
Die Kosten für die Rücksendung der Waren gehen zu Lasten des Käufers.

6. Beanstandungen

6.1.
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren und/oder erbrachte Dienstleistungen sofort nach der Lieferung auf Qualität und etwaige Mängel zu prüfen, und zwar so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen schriftlich und unter Angabe von Gründen an De Waard.
Versteckte Mängel müssen De Waard innerhalb von 8 Tagen nach dem Tag, an dem der Mangel entdeckt wurde, oder zumindest innerhalb von 8 Tagen, nachdem der Mangel vernünftigerweise hätte entdeckt werden müssen, schriftlich gemeldet werden.
6.2.
Der Nachweis der rechtzeitigen Einreichung sowie der Richtigkeit der Reklamation obliegt dem Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, De Waard bei der Einleitung einer Untersuchung der Mängel umfassend zu unterstützen.
6.3.
Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Menge usw. können niemals ein Grund für Reklamationen sein.
6.4.
Der Kunde kann gelieferte Waren nur zurückgeben, wenn De Waard dem vorher schriftlich zugestimmt hat.
Die Annahme der Rücksendung kann vom Kunden niemals als Anerkennung von Mängeln an den gelieferten Waren durch De Waard oder als Anerkennung der Haftung angesehen werden.
6.5.
Wenn der Kunde nicht innerhalb der in den vorstehenden Absätzen genannten Fristen reklamiert hat oder wenn der Kunde weiterhin Zugang zu den gelieferten Waren hat, wird davon ausgegangen, dass er die gelieferten Waren genehmigt und auf alle Rechte und Befugnisse verzichtet hat, die ihm aufgrund des Gesetzes und/oder des Vertrags zustehen.
Im Falle einer Reklamation ist der Kunde nicht berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber De Waard auszusetzen.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. De Waard gewährt eine Garantie auf seine Waren, die in den verschiedenen Produktunterlagen näher beschrieben ist. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Gewährleistungsfrist vereinbart wird, gilt für die von De Waard in den Niederlanden gelieferten und verwendeten Waren eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten nach der Lieferung. De Waard ist berechtigt, seine Garantiebedingungen und -fristen an das Land anzupassen, in dem der Kunde ansässig ist oder in dem die Waren geliefert und verwendet werden; diese Bedingungen und Fristen werden dann gesondert zwischen den Parteien vereinbart. 7.2. Die Garantie gilt nicht für Mängel, die durch normale Abnutzung, natürliche Bearbeitung von Holzprodukten, Witterungseinflüsse, nachlässige oder unsachgemäße Nutzung, Lagerung, Wartung oder Reparatur, nachlässiges oder falsches Bewegen der Waren, unzureichende Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Waren. gegen Schnee, Regen, Eis und andere Wetterbedingungen, Vandalismus, Nagetiere, Unfälle, Schimmel, Rost, Algen, Moos oder Katastrophen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch Feuer, Überschwemmung, extreme Wetterbedingungen (einschließlich starkem Wind, Schnee und Regen). Führt der Kunde die Installation selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte durch, kann kein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden. 7.3. De Waard haftet während der vereinbarten Gewährleistungsfrist nur für den kostenlosen Ersatz oder die Reparatur von Mängeln, die nach dem Ermessen von De Waard festgestellt und vom Kunden rechtzeitig gemeldet wurden, und zwar nach dem Ermessen von De Waard und unter der Voraussetzung rechtzeitiger und korrekter Reklamationen. Alle mangelhaften Waren, die ersetzt werden sollen, müssen unverzüglich an De Waard zurückgeschickt werden. Jede weitere Haftung von De Waard, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Umsatzverluste, erlittene Verluste und entstandene Kosten sowie entgangene Aufträge und entgangene Einsparungen, nicht getätigte Investitionen, verspätete Lieferungen und Schäden aufgrund von Produktions- oder Geschäftsunterbrechungen oder – stagnation ist ausgeschlossen. 7.4. Unbeschadet des Vorstehenden beschränkt sich die Haftung von De Waard in jedem Fall auf den Rechnungswert der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen, durch die der Schaden verursacht wurde, oder, wenn der Schaden durch die Versicherung von De Waard gedeckt ist, auf den Betrag, der von dem Versicherer in diesem Zusammenhang tatsächlich ausgezahlt wird. Geringfügige Abweichungen und geringfügige Änderungen gegenüber dem Vertrag geben dem Kunden niemals das Recht, den Vertrag zu kündigen und/oder Schadenersatz zu leisten. De Waard haftet niemals für Schäden, die durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden gegenüber De Waard entstehen. 7.5. Jeder Anspruch des Kunden gegen De Waard, mit Ausnahme von Gewährleistungsansprüchen, verjährt nach dem bloßen Ablauf von neun Monaten und verjährt nach dem bloßen Ablauf von 18 Monaten nach dem Zeitpunkt der Lieferung der Waren, der Erbringung der Dienstleistungen oder dem Zeitpunkt, zu dem die Umsetzung hätte erfolgen müssen.

8. Pflichten des Kunden und Entschädigung

8.1.
Die Nichteinhaltung des Vertrags oder einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen durch den Kunden oder die Nichteinhaltung anderer Anweisungen oder Vorschriften von De Waard, die zu einem Schaden für De Waard führt, verpflichtet den Kunden zum Ersatz aller Schäden, die De Waard dadurch entstehen.
Der Kunde stellt De Waard von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden frei, die diesen Dritten in einem solchen Fall entstehen.
Sollte De Waard von Dritten angesprochen werden, wird der Kunde De Waard jede notwendige Unterstützung und Information zukommen lassen.
8.2.
De Waard kann den Kunden verpflichten, innerhalb einer von De Waard zu bestimmenden Frist Waren, die er in Verkehr gebracht hat und die fehlerhaft sind oder sich (möglicherweise) als fehlerhaft erweisen, vom Markt zu nehmen (Rückrufaktion). Die Rücknahme erfolgt gegen Erstattung der angemessenen Kosten, die dem Kunden entstehen.
8.3.
Der Kunde wird De Waard stets rechtzeitig alle für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen; andernfalls ist De Waard berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und dem Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
De Waard haftet niemals für Schäden, die sich aus unzeitgemäßen, unvollständigen oder falschen Angaben des Kunden ergeben.
8.4.
Wenn die Waren auf Wunsch des Kunden vor Ort installiert werden müssen, wird der Kunde in jedem Fall Informationen über den Grundriss des Installationsortes, den Verlauf der unterirdischen Leitungen einschließlich der Kabelarbeiten und das mögliche Vorhandensein von Hindernissen und anderen Hindernissen für die Durchführung. der vereinbarten Leistungen zur Verfügung stellen.
Der Kunde wird De Waard mindestens 3 Werktage vor den Aushubarbeiten bestätigen, dass der Kunde alle (gesetzlich) erforderlichen Untersuchungen und Berichte vorgenommen hat, andernfalls kann De Waard davon ausgehen, dass diese Berichte und Untersuchungen vorgenommen wurden und dass keine unterirdischen Leitungen vor Ort vorhanden sind. ob Leitungen vorhanden sind.
Alle Schäden oder Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde es unterlässt, eine solche Untersuchung oder Meldung vorzunehmen, gehen zu seinen Lasten, und der Kunde stellt De Waard von allen Schäden frei, die dadurch entstehen, dass er Rohre, Kabel oder andere Hindernisse trifft oder beschädigt.
Wenn der Kunde seinen diesbezüglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist De Waard berechtigt, seine Leistungen aus dem Vertrag auszusetzen.
Während der Durchführung der Installationsarbeiten durch De Waard haben der Kunde und von ihm beauftragte Kunden oder Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von De Waard keinen Zugang zu dem Ort, an dem die Arbeiten durchgeführt werden.

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